Infos zum EEG
Vollständiger Name: Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
Ziele nach § 1 des EEG:
- Die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu erleichtern
- Die Verringerung der wirtschaftlichen Kosten insbesondere durch die Einbeziehung externer Effekte (Klimawandel, etc.)
- Die Entwicklung und Förderung von Technologien Erneuerbarer Energien
- Gerechtere Verteilung der Kosten für alle Marktteilnehmer
Funktionsweise:
- Die Betreiber von PV-Anlagen erhalten staatlich festgeschriebene Einspeisetarife über einen bestimmten Zeitraum
- Die Höhe der Einspeisevergütungen basiert auf den Herstellungskosten der jeweils installierten Leistung und sinkt jedes Jahr um die Herstellkostenreduktion abzubilden
- Die Differenz zwischen der gezahlten Einspeisevergütung und den Marktpreisen für Strom wird auf alle Marktteilnehmer verteilt (EEG-Umlage)


